Für die Haltung von Haustieren bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Für die Haltung von Kleintieren, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare kleine Tiere, ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl in Grenzen hält. Die Haltung von anderen Tieren, insbesondere Hundehaltung, ist nur nach der Genehmigung des Vermieters gestattet.
Bei Hunden ist es notwendig, dass eine Bestätigung über die Anmeldung des Hundes bei der Stadt Wilthen vorliegt.